Hinweisgeberschutzgesetz
liebe kundin. lieber kunde.
liebe mitarbeiterin. lieber mitarbeiter.
Im Zuge des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und darüber hinaus im Rahmen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) möchten wir Mitarbeiterinnen, mitarbeitern und Dritten die Möglichkeit geben, eventuelle Verstöße gegenüber den vorstehend genannten Regelungen zu melden.
Meldungen zu Verstößen richte bitte an: